Vergütung und Honorar
Alle Schritte, die wir gemeinsam unternehmen, werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Alle relevanten Unterlagen, die Sie betreffen, erhalten Sie sofort. Auch in der Preisgestaltung legen wir großen Wert auf Transparenz. Unsere Honorare sind offen und nachvollziehbar.
Wir vereinbaren mit unseren Mandanten einen Vertrag (Anwaltsvertrag), der den Umfang der Beauftragung regelt. Dieser Vertrag wird üblicherweise schriftlich oder in Textform abgefasst. Sollte kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, ergibt sich das Mandatsverhältnis aus den tatsächlichen Umständen, beispielsweise wenn Sie unsere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall entsteht durch Ihr Verhalten ebenfalls ein Anwaltsvertrag.
Der Anwaltsvertrag wird durch unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen ergänzt, die sowohl in unserer Kanzlei ausgehängt sind als auch auf unserer Website zur Verfügung stehen. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Anwaltsvertrages und ergänzen die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Rechtsanwaltskanzlei Walther.
Unsere Vergütung wird in der Regel durch eine separate Vergütungsvereinbarung geregelt. Eine erste anwaltliche Beratung bieten wir bereits ab 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Der Begriff „Honorarvereinbarung“, der früher verwendet wurde, wurde durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Das RVG fordert eine klare Trennung zwischen Beauftragung und Vergütungsvereinbarung (§ 4 Abs. 1 RVG). Auch wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird, ist die Erbringung unserer Leistungen nicht kostenfrei. In solchen Fällen wird die Vergütung gemäß dem RVG festgelegt.
Wir achten darauf, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu dem jeweiligen Mandat steht. Deshalb berücksichtigen wir Faktoren wie den Arbeitsaufwand, die Komplexität der Tätigkeit, die Bedeutung des Falles und die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten. Auch das Haftungsrisiko fließt in die Berechnung ein (§ 14 Abs. 1 RVG).
Modell 1: Zeitbasierte Vergütung
Unsere zeitbasierte Vergütung liegt zwischen 200,00 € und 380,00 € zzgl. Umsatzsteuer pro Stunde, abhängig vom Umfang und der Komplexität der vom Mandanten gewünschten Dienstleistung. Die zeitbasierte Vergütung wird besonders von institutionellen Mandanten und Wirtschaftsunternehmen geschätzt, da sie eine vergleichbare Basis für die Bewertung unterschiedlicher Kanzleien und Anwälte bietet. Die Höhe des Zeithonorars orientiert sich an der Expertise des Anwalts, seiner Erfahrung mit der konkreten Aufgabe, dem Haftungsrisiko und der wirtschaftlichen Lage des Mandanten. Die Abrechnung erfolgt in vereinbarten Intervallen (z.B. pro angefangene 5 Minuten) und wird in der Regel monatlich zusammen mit einer detaillierten Aufstellung der Arbeitszeiten und Tätigkeiten übermittelt. Dieses Modell weicht von der üblichen Vergütung nach Streitwert ab, was für den Mandanten je nach Fall unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann.
Modell 2: Pauschalgebühr
Wenn der voraussichtliche Aufwand und die Umstände klar absehbar sind, bieten wir eine Pauschalvergütung an, die den Mandanten von der Unsicherheit bezüglich der Honorarhöhe befreit. Das Risiko, eine nicht kostendeckende Gebühr zu vereinbaren, trägt in diesem Fall die Kanzlei. Die Pauschalvergütung wird vom Gesetzgeber auch für Beratungsleistungen vorgeschlagen, kann aber auch bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung des Mandanten sinnvoll sein.
Modell 3: Gesetzliche Gebühr mit oder ohne Anpassungen
Die gesetzliche Gebühr gemäß dem RVG ist die Standardvergütung für Anwälte. Sie wird oft als „fair“ und „angemessen“ wahrgenommen, entspricht aber nicht immer der Realität. In einigen Fällen verlangt das RVG, dass eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird, weil die Standardvergütung nicht immer der Komplexität der erbrachten Dienstleistung gerecht wird. In den Fällen, in denen das RVG eine Abrechnung nach Streitwert vorsieht, kann die Vergütung für den Mandanten sowohl in absoluten Zahlen als auch im Vergleich zur Arbeitszeit des Anwalts ungünstig ausfallen.
Wir stellen sicher, dass die vereinbarte Vergütung auch für den Mandanten angemessen ist. Viele unserer Gebühren können über Ihre Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wodurch Sie oft einen Teil der Kosten zurückerhalten. In einigen Fällen zahlt der Mandant, unter Berücksichtigung der steuerlichen Absetzbarkeit, tatsächlich nur einen Bruchteil der vereinbarten Vergütung.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung kann eine wertvolle Unterstützung sein, sofern sie die Kosten übernimmt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung des Deckungsschutzes, und dieser Service ist für unsere Mandanten kostenlos. Nutzen Sie diesen Vorteil! Achten Sie jedoch darauf, wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen Anwalt „empfiehlt“. Diese „Vertragsanwälte“ erhalten oft finanzielle Anreize von den Versicherungen, was dazu führen kann, dass sie Leistungen nur eingeschränkt erbringen, was zu Lasten des Versicherten gehen kann. Achten Sie darauf, dass Ihnen Anwälte empfohlen werden, die tatsächlich Experten im betreffenden Rechtsgebiet sind.